Revision des internationalen Erbrechts der Schweiz (6. Kapitel des IPRG)

Erbrechts an die Entwick­lun­gen im Aus­land (siehe Botschaft des Bun­desrates). Die Änderun­gen dienen ins­beson­dere der Ver­mei­dung pos­i­tiv­er Kom­pe­ten­zkon­flik­te. Zuständigkeit Der rev­i­dierte Entwurf präzisiert die sub­sidiäre Zuständigkeit der Schweiz­er Behör­den am Heima­tort des Erblassers sowie am Schweiz­er Bele­gen­heit­sort von Ver­mö­genswerten: Die sub­sidiäre Zuständigkeit der Schweiz­er Behör­den am Heima­tort ist grund­sät­zlich gegeben, wenn die aus­ländis­chen Behör­den des Wohn­sitzs­taats sich nicht mit dem…

BGE 149 III 345 (BGer 5A_961/2022 vom 11. Mai 2023): Kreis der Berechtigten am Liquidationsüberschuss einer Erbschaft

…Recht­sprechung fest, dass der Anspruch auf Über­las­sung des Liq­ui­da­tion­süber­schuss­es oblig­a­tio­nen­rechtlich­er und nicht erbrechtlich­er Natur sei. Ins­beson­dere bewirke Art. 573 Abs. 2 ZGB nicht, dass die Berechtigten, welche ihre Erben­stel­lung durch die Auss­chla­gung ver­loren haben, diese bei Anwen­dung von Art. 573 Abs. 2 ZGB wieder­erlan­gen wür­den (E. 5.2.1). Sodann set­zt sich das Bun­des­gericht mit den ver­schiede­nen Lehrmei­n­un­gen betr­e­f­fend den Kreis der…

5A_267/2016: Verzicht auf einen Anspruch als Entäusserung von Vermögenswerten i.S.v. Art. 527 Ziff. 4 ZGB

…Ansprüche aus Güter- und Erbrecht nach dem Tod ihres Ehe­mannes den Her­ab­set­zungstatbe­stand gemäss Art. 527 Ziff. 4 ZGB erfüllt. Die Sache wurde ans Bezirks­gericht zur Neubeurteilung zurück­gewiesen. Das Bezirks­gericht stellte in der Neubeurteilung fest, dass der güter­rechtliche Anspruch der Erblasserin CHF 240’627.65 abzüglich der erhal­te­nen CHF 97’082.95 (Aktien, Sparhefte und Mobil­iar) betrug und dass ihr aus Erbrecht CHF 118’900 zustanden,…

Revision des Erbrechts: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahens auf April 2015 geplant

Der Bun­desrat plant die Vernehm­las­sung zur Revi­sion des Erbrechts (Umset­zung der Motion 10.3524) im April 2015 zu eröff­nen und im Juli 2015 abzuschliessen. Das Erb- und Pflicht­teil­srecht soll flex­i­bler aus­gestal­tet und den stark geän­derten demografis­chen, famil­iären und gesellschaftlichen Leben­sre­al­itäten angepasst wer­den. Das gel­tende Recht soll in seinem Kernge­halt bewahrt und die Fam­i­lie als insti­tu­tionelle Kon­stante auch weit­er­hin geschützt wer­den (keine erbrechtliche Gle­ich­stel­lung…

BGE 151 III 217: Wahrung der erbrechtlichen Verwirkungsfristen bei nachträglichem Verzicht auf das Schlichtungsverfahren

In BGE 151 III 217 stellte das Bun­des­gericht klar, dass die Kläger­schaft die ein­jährige Ver­wirkungs­frist für erbrechtliche Kla­gen (Art. 533 Abs. 1 ZGB) unter Beru­fung auf Art. 63 ZPO wahren kann — auch wenn die Parteien nach Ein­re­ichung des Schlich­tungs­ge­suchs gemein­sam auf das Schlich­tungsver­fahren verzicht­en und das Schlich­tungs­ge­such zurückziehen (Art. 199 Abs. 1 ZPO). Der gemein­same Verzicht der Parteien auf die…

Deutsche Erbrechtsreform in Kraft am 1. Januar 2010

Der deutsche Bun­desrat hat am 18. Sep­tem­ber 2009 der Erbrechtsre­form zuges­timmt; die neue Regelung wird am 1. Jan­u­ar 2010 in Kraft treten. Die wichtig­sten Änderun­gen betr­e­f­fen die “Mod­ernisierung” der Pflicht­teilsentziehungs­gründe, eine gewisse Erweiterung der Stun­dungs­gründe (Auf­schub der Auszahlung des Pflicht­teils damit Grund­stücke oder Unternehmen nicht man­gels Liq­uid­ität verkauft wer­den müssen, eine glei­t­ende Auss­chlussfrist für den Pflicht­teilsergänzungsanspruch (d.h. Frist, inner­halb welcher…

Vernehmlassungsergebnis betreffend die Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Der Bun­desrat hat an der gestri­gen Sitzung das Ergeb­nis der Vernehm­las­sung betr­e­f­fend die Erle­ichterung der erbrechtlichen Unternehmen­snach­folge zur Ken­nt­nis genom­men. Voren­twurf Erläutern­der Bericht zum Voren­twurf zur Änderung des Schweiz­erischen Zivilge­set­zbuchs (Unternehmen­snach­folge) Bericht über das Ergeb­nis des Vernehm­las­sungsver­fahrens Das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment (EJPD) wird nun gestützt auf das Ergeb­nis der Vernehm­las­sung bis Anfang 2021 die Botschaft ausarbeiten. …

Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Der Bun­desrat hat an sein­er gestri­gen Sitzung entsch­ieden, das rev­i­dierte Erbrecht auf den 1. Jan­u­ar 2023 in Kraft zu set­zen. Mit dem neuen Recht kön­nen Erblasserin­nen und Erblass­er kün­ftig unter anderem über einen grösseren Teil ihres Nach­lass­es frei ver­fü­gen. Heute ste­hen Nachkom­men drei Vier­tel des geset­zlichen Erbteils als Pflicht­teil zu. Kün­ftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflicht­teil der…

5A_638/2009: Erbrechtlicher Auskunftsanspruch der Erben eines wirtschaftlich Berechtigten gegenüber einer Bank nach franz. Erbstatut

Das BGer bestätigt, dass sich die Erben eines wirtschaftlich Berechtigten gegenüber der Bank nicht einen auftrags‑, son­dern allen­falls einen erbrechtlichen Auskun­ft­sanspruch besitzen. Nach dem hier mass­ge­blichen franzö­sis­chem Erb­statut kann ein solch­er Anspruch wohl beste­hen: Nach der Recht­sprechung ergibt sich aus Art. 10 des franz. Code Civ­il, dass ein Drit­ter, z.B. eine Bank, den Erben Auskun­ft über die Ver­mö­genswerte des Erblassers…