4A_416/2024: Begriff der obligatorischen Haftpflichtversicherung gemäss Art. 75 Abs. 3 ATSG (amtl. Publ.)
…haftpflichtversichert ist (…).» «4.6.3. Eine obligatorische Haftpflichtversicherung besteht, wenn ein Bundesgesetz oder ein kantonaler Erlass ein Versicherungsobligatorium für den Haftpflichtigen vorschreibt (…). Wenn und insoweit ein Bundesgesetz oder ein kantonaler Erlass ein Versicherungsobligatorium für den Haftplichtigen statuiert, entfällt das Regressprivileg gemäss Art. 75 Abs. 2 ATSG im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme (…).» Historische und teleologische Auslegung «4.6.4. Die in Art. 75 Abs 3 ATSG statuierte Ausnahme vom…