4A_312/2024: Quotenvorrecht und Genugtuungsansprüche (amtl. Publ.)
…in der beantragten Höhe zu. Rückgriffsrecht des Versicherungsträgers Zunächst rief das Bundesgericht den im ATSG verankerten Grundsatz des Rückgriffsrechts des Versicherungsträgers in Erinnerung (E. 2): Gemäss Art. 72 Abs. 1 ATSG tritt der Versicherungsträger grundsätzlich gegenüber einem Dritten, der für den Versicherungsfall haftet, im Zeitpunkt des Ereignisses bis auf die Höhe der gesetzlichen Leistungen in die Ansprüche der versicherten Person und ihrer Hinterlassenen ein.…