4A_322/2012: Schutzwürdiges Interesse für medizinisches Gutachten als Gegenstand einer vorsorglichen Beweisführung bejaht
Gemäss Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO nimmt das Gericht jederzeit Beweis ab, wenn die gesuchstellende Partei eine Gefährdung der Beweismittel oder ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht. Das Bundesgericht bejahte im konkreten Fall ein schutzwürdiges Interesse für ein medizinisches Gutachten nach einem Strassenverkehrsunfall. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, das medizinische Gutachten sei in einem späteren Verfahren zentral und erlaube…