4A_589/2013: Keine unentgeltliche Rechtspflege für die vorsorgliche Beweisführung nach Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO (amtl. Publ.)
Die Gesuchs- und Beschwerdeführerin X. wurde beim Überqueren des Fussgängerstreifens von einem Motorrad erfasst. Sie reichte beim Einzelgericht Audienz am Bezirksgericht Zürich ein Begehren um vorsorgliche Beweisführung ein und beantragte ein gerichtliches Gutachten zur Frage der medizinischen Dauerfolgen ihres Unfalls sowie die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung. Das Bezirksgericht Zürich und das Obergericht verweigerten die unentgeltliche Rechtspflege und wiesen das Gesuch…