WEKO: Keine Sanktionsbefreiung für Glasfaser-Kooperationen in Genf und Freiburg
Die Wettbewerbskommission (WEKO) gibt mit Medienmitteilung vom 17. Februar 2012 bekannt, dass die Verträge zu den Glasfaser-Kooperationen in den Städten Genf sowie im Kanton Freiburg harte Kartellabreden beinhalten und deshalb nicht im voraus sanktionsbefreit werden können. Konkret enthalten die Verträge zu beiden Kooperationen nach den Feststellungen des Sekretariates der WEKO (Sekretariat) Klauseln, welche Abreden über Preise und Mengen beinhalten. Im…