Weko empfiehlt Verzicht auf “Schutzgebühren” bei öffentlichen Beschaffungen
Die Wettbewerbskommission (Weko) empfiehlt den Kantonen, keine “Schutzgebühren” für den Erhalt von Ausschreibungsunterlagen zu erheben, da diese den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreiben beschränken würden. Kantonale Vergabestellen erheben bei öffentlichen Ausschreibungen in gewissen Fällen sogenannte Schutzgebühren, die oft mehrere Tausende Franken betragen. Interessierte Anbieter müssen diese Gebühr vor Erhalt der Ausschreibungsunterlagen bezahlen, unter anderem zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Die Weko hat…