EU: überarbeitete Wettbewerbsregeln für den Waren- und Dienstleistungsvertrieb
Die europäische Kommission hat eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen angenommen (vgl. Medienmitteilung und Erläuterungen und die Informationen von Clifford Chance und von Freshfields Bruckhaus Deringer). Um die Gruppenfreistellung in Anspruch nehmen zu können, darf der Marktanteil eines Herstellers nach wie vor höchstens 30% betragen, und Liefer- und Vertriebsvereinbarungen dürfen keine Kernbeschränkungen des…