2C_1065/2015: Erhöhung der CO2-Abgabe auf Fr. 60.– pro Tonne CO2 / rechtlicher Beweis kann anhand von Statistiken erbracht werden
Im Urteil vom 15. September 2016 äusserte sich das BGer zur Zulässigkeit der Erhöhung der CO2-Abgabe auf Fr. 60.– pro Tonne CO2. Anlass für das Urteil war eine Steueranmeldung / Veranlagungsverfügung der Oberzolldirektion aus dem Jahr 2014. Adressatin der Veranlagungsverfügung war die X. AG, welche als nach dem Mineralölsteuergesetz steuerpflichtige Person auch die CO2-Abgabe zu entrichten hat. Die X. AG…