4A_569/2010: fristlose Entlassung durch Bank wegen Falschangaben bei der Einstellung; Rechtzeitigkeit der Kündigung
Das BGer schützt die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers wegen falscher Angaben vor der Einstellung. Der Arbeitnehmer war ehemaliger Mitarbeiter einer Bank, wo er einen Lohn von rund CHF 100’000 bezogen hatte. Er hatte in der Zweigniederlassung Zürich die Aufgabe, private und institutionelle Kunden zu akquirieren und zu betreuen. Dem neuen Arbeitgeber gegenüber behauptete er, sich … weiterlesen