4A_187/2010: Erwähnung von Krankheit im Arbeitszeugnis; hier bejaht (amtl. Publ.)
Das BGer fasst die Regeln zur Erwähnung von Krankheiten in Arbeitszeugnissen zusammen: Erwähnung zwingend, falls sie einen erheblichen Einfluss auf Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers hatte; falls sie die Eignung zur Erfüllung der bisherigen Aufgaben in Frage stellte und damit einen sachlichen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildete; Erwähnung unzulässig, falls sie geheilt ist und … weiterlesen