4A_194/2011: Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Gesellschaftsverhältnis
Das BGer äussert sich zur Abgrenzung zwischen einer arbeitsvertraglichen Verbindung und einem Gesellschaftsverhältnis, hier im Zusammenhang mit Mitarbeitern einer Tierarztpraxis. Entscheidend ist das Subordinationsverhältnis. Bei freien Berufen ist die Subordination allerdings in erster Linie eine organisatorische. Indizien dafür sind ein fixes und regelmässig auszurichtendes Salär, die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Arbeitswerkzeugen und die Übernahme … weiterlesen