5A_712/2021: Verhältnis zwischen vorsorglichem Massnahmen- und Endentscheid bei selbständiger Unterhaltsklage
Werden im Laufe einer selbständigen Unterhaltsklage vorsorglich Unterhaltsbeiträge gesprochen, darf die Unterhaltspflicht im Endentscheid einzig für den Zeitpunkt ab Rechtskraft des Endentscheids geregelt werden. Mit anderen Worten sind die vorsorglich gesprochenen Unterhaltsbeiträge definitiv und können im Endentscheid nicht mehr rückwirkend überprüft werden. Urteilszusammenfassung Das Urteil BGer 5A_712/2021 vom 23.5.2022 betrifft eine selbständige Unterhaltsklage bei feststehendem … weiterlesen
