5A_330/2022: Überschussverteilung bei alternierender Obhut
Im Urteil 5A_330/2022 vom 27. März 2023 hält das Bundesgericht fest, dass bei alternierender Obhut mit hälftigen Betreuungsanteilen grundsätzlich jedem Elternteil die Hälfte des auf die Kinder entfallenden Anteil am Familienüberschuss zusteht. Das Bundesgericht fokussiert für die Überschussverteilung somit auf die Betreuungsanteile. Dieser Beitrag zeigt auf, dass neben den Betreuungsanteilen zu berücksichtigen ist, welcher Elternteil … weiterlesen