K 136/06: Zahnschäden durch Autoscooter: Unfall (Änderung der Rsp.; amtl. Publ.)
Ein neunjähriger Junge zog sich beim Autoscooterfahren eine Schädigung der Zähne zu. Die Helsana, bei welcher er obligatorisch krankenpflege- und unfallversichert war, lehnte eine Deckung der Kosten ab, weil die Schadensursache kein Unfall sei. In Anbetracht der Bedeutung, welche die Wirkung eines äusseren Faktors ausnahmsweise für die Beurteilung seiner Ungewöhnlichkeit haben kann, ändert das BGer … weiterlesen