5C.50/2007: Rücktrittsfrist nach VVG 6 II durch Passivität ausgelöst
Strittig war der Beginn der Rücktrittsfrist nach VVG 6 II. Das OGer NW als Vorinstanz hatte eingeräumt, dass aufgrund der Arztberichte (Lebensversicherung; Erwerbsunfähigkeit) keine sichere Kenntnis vom Vorliegen einer Anzeigepflichtverletzung bestanden habe. Die strittige Frist sei erst später ausgelöst worden, als der Versicherer von der Klägerin eine Vollmacht verlangt hatte, damit sie von den (früheren) … weiterlesen