4A_375/2010: keine Anwendung der clausula auf Baurechtsvertrag; mögl. Wertsteigerung von Agrarland längst bekannt
Das BGer lehnt die Anpassung des Baurechtszinses in einem Baurechtsvertrag aus clausula rebus sic stantibus ab. Die Kläger hatten eine Anpassung gefordert, weil das baurechtsbelastete Grundstück bei Vertragsabschluss im Jahr 1980 der landwirtschaftlichen Nutzung gedient habe, heute aber eine bevorzugte Lage am Bodensee sei. Aus Sicht des BGer war diese Änderung indessen voraussehbar: “Entscheidend ist … weiterlesen