5A_349/2011: Ausnahme von der Bindung des Zivilrichters an rechtskräftige Entscheide des öffentlichen Baurechts (amtl. Publ.)
In einer nachbarrechtlichen Streitigkeit hält das BGer zunächst fest, dass der Zivilrichter an rechtskräftige Entscheide des öffentlichen Baurechts gebunden ist. Das BGer stützt sich dabei auf das erbrechtliche Urteil BGE 137 III 8 E. 3.3.1: 3.3.1 Nach schweizerischer Rechtsauffassung sind Gerichte und Behörden befugt, Vorfragen aus einem anderen Zuständigkeitsbereich zu beurteilen, solange darüber die hiefür … weiterlesen