2C_116/2007 und 2C_396/2007: Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung? (PPP, öff. Beschaffungsrecht; hier verneint)
Das Vorliegen einer “Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung” ist restriktiv zu beurteilen. Das BGer stellt bei dieser Frage u.a. auch darauf ab, ob andere Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Hier, im Bereich der öffentlichen Beschaffung, steht bei kantonalen Submissionen die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung; bei Vergebungen durch Bundesorgane, die dem Beschaffungsrecht unterstehen, kann das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden … weiterlesen