BPG: Neue Regelungen betreffend Anzeigepflicht, Schutznorm und Melderecht
Das Bundespersonalgesetz (BPG) enthält seit 1. Januar 2011 neue Regelungen zur Anzeigepflicht und zum Melderecht für Angestellte, die diesem Gesetz unterfallen (vgl. Art. 2 Abs. 1 BPG). Diese sind nunmehr gemäss Art. 22a Abs. 1 BPG verpflichtet, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen und Vergehen, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis … weiterlesen