4A_592/2013: Verjährungsunterbrechung durch Einreichen eines Schlichtungsgesuchs an die unzuständige Behörde
Die Y. GmbH bestellte von der X. GmbH 12’000 Teeboxen aus Bambusholz mit bedrucktem Verkaufskarton. Die Käuferin erhob eine Mängelrüge, da die Boxen angeblich von Schimmel befallen waren und vielfach verrostete Beschläge aufwiesen. Im Prozess war aber nicht nur strittig, ob und inwiefern Mängel an den Teeboxen festgestellt wurden, sondern auch, ob die Verjährung rechtzeitig unterbrochen worden war. … weiterlesen