4A_428/2020: Beginn der neuen Verjährung bei Abschluss des Rechtstreits vor der befassten Instanz (Art. 138 Abs. 1 OR)
Das Bundesgericht klärte in diesem Urteil, dass ein Rechtsstreit vor der befassten Instanz abgeschlossen im Sinne von Art. 138 Abs. 1 OR sei, und die Verjährung damit von Neuem zu laufen beginnt, wenn der Instanzenzug ausgeschöpft sei. Die Verjährung beginne damit von Neuem zu laufen, wenn die befasste Instanz einen Endentscheid gefällt habe, der nicht … weiterlesen