FINMA: Richtlinien zu nachrichtenlosen Vermögenswerten als Mindeststandard anerkannt
Die FINMA hat die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zu nachrichtenlosen Vermögenswerten (“Narilo-Richtlinien”) als Mindeststandardard anerkannt. Die Richtlinien treten per 1. Januar 2015 in Kraft. Für weitere Informationen siehe Website FINMA.