B 116/06: BVG-konforme Auslegung eines PK-Reglements
Das BGer hatte folgende Klausel (“Teilinvalidität”) des Reglements einer PK auszulegen: “1 Wird einem Versicherten aus invaliditätsbedingten Gründen das Arbeitspensum und der Lohn herabgesetzt oder wird er an eine Stelle mit einer niedrigeren Besoldung versetzt, so wird die Versicherung für die neue Besoldung weitergeführt.(…)4 Teilinvalidenrenten berechnen sich nach der wegfallenden versicherten Besoldung und nach den … weiterlesen