4A_462/2011: rechtsmissbräuchliche (zweckwidrige) Berufung auf einen Formmangel (amtl. Publ.)
Das BGer beurteilt die Berufung auf einen Formmangel einer Anzeige der Mietzinserhöhung (OR 269d) als rechtsmissbräuchlich. Der Formmangel lag darin, dass die Anzeige keine eigenhändige Unterschrift trug, sondern lediglich eine Abbildung (Faksimile) einer Unterschrift. Die Rechtsmissbräuchlichkeit ergab sich nicht aus verzögerter Rechtsausübung oder wegen irrtumsfreier Erfüllung trotz Mangel, sondern wegen Zweckwidrigkeit. Der massgebliche Zweck war jener … weiterlesen