4A_717/2011: “Cashback” hat (hier) fantasievolle Komponente; firmenrechtlich keine reine Sachbezeichnung
Die Gesellschaften Cash Back VAT Reclaim AG und die United Cash Back AG klagten gegen die jüngeren Cashback Management GmbH und Cashback Promotion GmbH u.a. auf Unterlassung der Verwendung der Ausdrücke “Cashback” oder “Cash Back” als Firmenbestandteile und der Nutzung des Domainnamens www.cashback-company.ch. Die kantonalen Instanzen (Kanton Zug) und jetzt auf das BGer schützten diese … weiterlesen