2C_199/2010: Begriff der Zweigniederlassung iSv BEHV 39 I a Ziff. 1; Besorgnis der Überschuldung (amtl. Publ.)
Das BGer bestätigt die Auffassung der Lehre, wonach die schweizerische Zweigniederlassung iSv OR 935 eines ausländischen Effektenhändlers auch eine Zweigniederlassung iSv BEHV 39 I a Ziff. 1 ist und deshalb der Bewilligungspflicht von BEHG 10 unterliegt. Im vorliegenden Fall war erstellt, dass die ausländische Gesellschaft mit Sitz auf den BVI aufgrund des statutarischen Zwecks als … weiterlesen