MROS: Kompetenzerweiterung der Meldestelle für Geldwäscherei
Die Möglichkeiten der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) sollen erweitert werden: Erstens kann die Behörde künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen. Derzeit ist die Weitergabe solcher Informationen durch die MROS im Geldwäschereigesetz (GwG) nicht vorgesehen. Zweitens wird der MROS die Zuständigkeit übertragen, selbständig technische Zusammenarbeitsverträge mit jenen ausländischen Meldestellen abzuschliessen, die eine solche … weiterlesen