4A_72/2015: Zulässigkeit der Abgeltung von Ferienlohn bei unechter Arbeit auf Abruf offen gelassen
Ein Arbeitnehmer war als Simularpilot im Stundenlohn tätig. Obwohl das Arbeitsverhältnis als unechte Arbeit auf Abruf qualifiziert wurde, dauerte das Arbeitsverhältnis beinahe fünf Jahre, wobei es regelmässig zu Arbeitseinsätzen mit durchschnittlich rund 66 Stunden pro Monat kam. Der Ferienlohn war gemäss Arbeitsvertrag im Stundenlohn inbegriffen, aber auf den monatlichen Lohnabrechnungen nicht gesondert ausgewiesen worden (Urteil … weiterlesen