4A_68/2018: Betrieblicher Geltungsbereich LMV Bauhauptgewerbe in Abgrenzung zum GAV Gebäudehüllengewerbe
Die Parteien waren sich uneinig, ob die Tätigkeiten der Arbeitgeberin unter den Geltungsbereich des Landesmantelvertrages des schweizerischen Bauhauptgewerbes (LMV Bauhauptgewerbe) fallen würden und die Arbeitgeberin deshalb den darin vorgeschriebenen Mindestlohn und den Überstundenzuschlag schulden würde. Strittig war in diesem Zusammenhang auch die Abgrenzung zum Gesamtarbeitsvertrag des schweizerischen Dach- und Wandgewerbes (GAV Gebäudehüllengewerbe). Die Beschwerdeführerin machte … weiterlesen