1B_563/2012: Überwachung von Telefonanschlüssen Dritter (amtl. Publ.)
Das BGer erlaubt die Überwachung von Telefonanschlüssen Dritter entgegen dem OGer ZH auch dann, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass der Beschuldigte auf diese Anschlüsse anruft (vgl. die Berichterstattung bei strafprozess.ch und beim Tages-Anzeiger). Die dafür relevante Norm, StPO 270 b Ziff. 1, ermöglicht nach dem Wortlaut die Überwachung von Drittpersonen (an sich nur dann), wenn die … weiterlesen