4A_408/2007: Kein Grundlagenirrtum in Bezug auf die Fläche des Mietobjekts
Nachdem der Mieter eines Geschäftslokals festgestellt hatte, dass die Fläche des Mietobjekts nur 80 m² — und nicht, wie durch die Vermieterin angegeben, 143 m² — betrug, focht er den Mietvertrag (erfolglos) wegen Grundlagenirrtums an. Im Sachverhalt fand sich keine Stütze für die Annahme, dass die Fläche für die Mieter (die das Lokal, das offensichtlich eine … weiterlesen