5A_631/2007: IV-Renten der UV beschränkt pfändbar (amtl. Publ.)
Das BGer hatte die Frage zu beurteilen, ob die IV-Rente nach UVG 18 beschränkt pfändbares Einkommen iSv SchKG 93 I oder aber unpfändbar nach SchKG 92 I Ziff. 9 sei. Aus der Botschaft ergibt sich eindeutig, dass die IV-Renten der obligatorischen UV beschränkt pfändbares Einkommen darstellen. UVG 50 verwies in seiner früheren Fassung auf SchKG … weiterlesen