Suchergebnisse für: label/BVerwGer
9C_721/2007: Zuständigkeit des BVerwGer (amtl. Publ.)
Ein Arzt hatte Ende 2006 die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich um eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 3 der Zulassungsverordnung ersucht. Die Gesundheitsdirektion wies das Gesuch im April 2007 ab. Das BGer tritt auf die dagegen gerichtete Beschwerde nicht ein. Nach VGG 34 ist das Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen nach bestimmten Artikeln des KVG zuständig. Das BGer legt diese…
B‑6767/2007: T‑CITY und LA CITY verwechselbar
Das BVerwGer bestätigt einen Entscheid des IGE. wonach die Marke “T‑CITY” wegen gestützt auf die Widerspruchsmarke LA CITY zu löschen sei. Die Marke LA CITY geniesse durchschnittlichen Schutzumfang und sei nicht beschreibend für die beanspruchten Waren der Klassen 14 und 18 (u.a. Schmuckstücke, Uhren, Schirme, Koffer, Spazierstöcke und Peitschen). Das gemeinsame Element CITY stehe ferner im Vordergrund; die Zusätze “LA”…
B‑7207/2009: Kein verbotener Gebrauch des geschützten Zeichens CEE — “DEE CEE style (fig.)”
Dee Cee Style (fig.) Das IGE hatte die Eintragung des Zeichens “DEE CEE style (fig.)” (vgl. Abb.) gestützt auf MSchG 2 d iVm NZSchG 6 II (Konkretisierung von PVÜ 6ter) verweigert, weil es das Akronym “CEE” enthalte — das geschützte Sigel der Communauté économique européenne. Das Sigel „CEE“ gehe aufgrund der Gestaltung nicht in einem Wortkonstrukt unter, sondern werde als…
B‑8055/2008: “RED BULL” / “DANCING BULL”: mittelbare Verwechslungsgefahr bejaht
Das BVerwGer bejaht das Vorliegen einer mittelbaren Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Wortmarke “RED BULL” (für Spirituosen und Liköre) und der jüngeren Wortmarke “DANCING BULL” (für alkoholische Getränke ausgenommen Biere). Das Zeichen “RED BULL” wird nicht durch eine ältere Drittmarke für Energydrinks verwässert, u.a. weil die sog. “Abstandslehre” für das Markenrecht nur noch vereinzelt vertreten werde. Eine Verwässerung durch viele ähnliche Marken…
B‑4080/2008: “AUSSIE DUAL PERSONALITY” ist Herkunftsangabe
Das BVerwGer hält fest, dass die Marke “AUSSIE DUAL PERSONALITY” eine Herkunftsangabe enthält. Der Ausdruck “AUSSIE” sei nicht mehrdeutig, sondern bezeichne einzig “Australier” oder “australisch”. Die Begriffe “DUAL PERSONALITY” werden ferner als Bedeutungseinheit verstanden, so dass der Ausdruck “DUAL” nicht auf “AUSSIE” bezogen wird. Im Ergebnis indiziert die Marke “AUSSIE DUAL PERSONALITY” im Gesamteindruck eine Herkunftserwartung für die beanspruchten Waren bei einem erheblichen Teil…
B‑317/2010: “LIFETEX” und “LIFETEA” nicht verwechselbar
Das BVerwGer lässt die Frage offen, ob zwischen Haarpflegemitteln und pharmazeutischen Produkten Warengleichartigkeit bestehe. Entscheidend war vorliegend, dass zwischen den Wortmarken “LIFETEX” und “LIFETEA” ohnehin keine Verwechslungsgefahr bestand. Die Verkehrskreise sehen “Life-” als austauschbare Anpreisung. Daher fallen die Unterschiede in der Schlusssilbe, die abweichende Vokalfolge (Ä/I), das unterschiedliche Auslauten, das verschiedenartige Schriftbild und vor allem die Unterschiede im Sinngehalt ins Gewicht, so dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen…
B‑4719/2010: Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden, “stes AG” und “STE’S AG” identisch
In einem der nicht allzu zahlreichen Urteile zum Firmenrecht fasst das BVerwGer die Grundsätze der Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden zusammen und stellt fest, dass die Firmen “stes AG” und “STE’S AG” identisch sind. Dazu vgl. auch die Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen vom 1. April 2009 und die interne Weisung zur Prüfung der Firmenidentität vom 1. Mai 2009…
4A_447/2009:Eintragung einer Lizenz nur mit Zustimmung des Patentinhabers (amtl. Publ.)
Die Inhaberin zwei Patente im Bereich Zahnimplantate kündigte einen ausschliesslichen Lizenzvertrag wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfristen durch die Lizenznehmerin. Die Wirksamkeit der Kündigung wurde bestritten, und die Lizenznehmerin erwirkte die Eintragung der Lizenz im Patentregister, worauf die Lizenzgeberin den Widerruf bzw. die Löschung der Eintragung verlangte. Das IGE widerrief daraufhin die Eintragung und erliess eine neue Verfügung, mit der es die Eintragung…
B‑7346/2009: “MUROLINO/MURINO” verwechselbar; Warengleichartigkeit
Das BVerwGer hält die Wortmarken “Murino” und “Murolino” für verwechselbar iSv MSchG 3 I c. Zwischen “Klasse 19: Wärmedämmende, tragende Bauelemente (nicht aus Metall)” und “Klasse 19: Baumaterialien, nicht aus Metall, insbesondere Ziegelsteine” besteht Warengleichartigkeit, so dass die Verwechslungsgefahr nach einem strengen Massstab zu prüfen ist. “Murolino” wird durch die Verkehrskreise zwar als “Mäuerchen” verstanden und ist daher kennzeichnungsschwach. Die Endung…