2C_276/2016: Amtshilfe in Steuersachen an die Niederlande bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung erlaubt

…von Infor­ma­tio­nen über all jene UBS-Kun­den ersucht, welche (i.) gemäss Bankakten über eine Dom­iziladresse in den Nieder­lan­den ver­fügten und (ii.) der schriftlichen Auf­forderung der UBS, einen genü­gen­den Nach­weis der Steuerkon­for­mität zu erbrin­gen, nicht nachgekom­men waren (s. früheren Swiss­blawg-Beitrag). Das Amt­shil­fege­such enthielt keine Namen­sangaben zu den betr­e­f­fend­en Per­so­n­en. Der nieder­ländis­chen Steuer­be­hörde ging es vor­liegend um fol­gende Infor­ma­tio­nen über jede der betroffenen…

FINMA formuliert Erwartungen betreffend nicht autorisierte Handelstransaktionen

Die FINMA ging der Frage nach, wie die Banken die Risiken aus nicht autorisierten Han­del­stransak­tio­nen bess­er beherrschen kön­nen. Die FINMA hat ihre Erwartun­gen an die Banken in 30 Kon­trollpunk­ten umschrieben. Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung sowie FIN­MA-Mit­teilung 31 (2011)…

FINMA-Mitteilung 18 (2010) — Behandlung von Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung

Die FINMA pub­lizierte kür­zlich eine neue Mit­teilung zur Behand­lung von Lebensver­sicherun­gen mit sep­a­rater Kon­to-/De­pot­führung (Medi­en­mit­teilung vom 4. Jan­u­ar 2011). Zur Mit­teilung 18–2010 (vom 30. Dezem­ber 2010) Die Mit­teilung 18–2010 richtet sich an Banken, Effek­ten­händler und Ver­sicherung­sun­ternehmen. Die FINMA beab­sichtigt mit ihrer Mit­teilung, ver­schiedene Fra­gen im Zusam­men­hang mit so genan­nten Insur­ance Wrap­pers bzw. den Pflicht­en von Finanz­in­ter­mediären unter dem Geld­wäschereige­setz im Umgang…

BR: Botschaft betr. Umsatzabgabe-Befreiung von italienischen Treuhandgesellschaften (Fiduciarie statiche)

Ital­ienis­che Treuhandge­sellschaften, die der Steuer­sicherung dienen (Fidu­cia­rie sta­tiche), sollen von der Umsatz­ab­gabe befre­it wer­den. Das hat der Bun­desrat an sein­er Sitzung vom 15. Feb­ru­ar 2017 beschlossen und die entsprechende Botschaft ver­ab­schiedet. Stimmt das Par­la­ment zu, wer­den Schweiz­er Banken, die ital­ienis­che Ver­mö­gen ver­wal­ten, nicht länger durch mehrfach erhobene Umsatz­ab­gaben benachteiligt. Die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit ins­beson­dere der Banken im Kan­ton Tessin würde damit gestärkt.…

Bundesrat: “Too-big-to-fail”-Bestimmungen angepasst

Der Bun­desrat hat die in der Eigen­mit­telverord­nung enthal­te­nen “Too-big-to-fail-“Bestimmungen angepasst. Mit den neuen Anforderun­gen soll die Wider­stands­fähigkeit sys­tem­rel­e­van­ter Banken weit­er erhöht und die Möglichkeit ein­er Sanierung oder geord­neten Abwick­lung nochmals verbessert wer­den. Die neuen Regeln treten per 1. Juli 2016 in Kraft und sind von den Banken bis Ende 2019 umzuset­zen. Für weit­ere Infor­ma­tio­nen inklu­sive Mate­ri­alien siehe Medi­en­mit­teilung EFD.…

UBS/Handelsverluste in London: FINMA stellt erhebliche Kontrollmängel fest

…der Invest­mentbank der UBS und der Lon­don­er Nieder­las­sung ein­er Ober­gren­ze, die sich über die näch­sten Jahre reduziert; schliesslich darf die UBS-Invest­mentbank keine neuen Akqui­si­tio­nen mehr täti­gen. Zur Umset­zung der Mass­nah­men hat die FINMA weit­ere Mass­nah­men ange­ord­net (Ein­set­zung eines Unter­suchungs­beauf­tragten; Kon­trolle durch Prüfge­sellschaft nach Abschluss des Pro­jek­ts; Prü­fung der Kap­i­talun­ter­legung der oper­a­tionellen Risiken der UBS). Mit Ver­fü­gung vom 21.11.2012 und dem heutigen…

2C_199/2010: Ausländische Effektenhändler / Schweizer Zweigniederlassungen (amtl. Publ.)

…Art. 25 BankG sowie Art. 31 FINMAG) und macht Aus­führun­gen zu den Begrif­f­en der Über­schul­dung bzw. der Liq­uid­ität­sprob­leme i.S.v. Art. 25 Abs. 1 BankG: “11.3 Lorsqu’il existe des raisons sérieuses de crain­dre que l’entreprise en cause soit suren­det­tée ou qu’elle souf­fre de prob­lèmes de liq­uid­ité impor­tants, il y a lieu d’appliquer par analo­gie (cf. art. 36a LBVM) aux négo­ciants en…

4A_266/2010: Retrozessionen / Anforderungen an vorgängigen Verzicht (amtl. Publ.)

…Drit­ten erhält (BGE 132 III 460 E. 4.1 S. 464 mit Hin­weisen).  Zu den indi­rek­ten Vorteilen gehören u.a. die sog. Retrozes­sio­nen:  Zu den indi­rek­ten Vorteilen des Beauf­tragten gehören unter anderem soge­nan­nte Retrozes­sio­nen bzw. Rück­vergü­tun­gen. Darunter wer­den namentlich Zahlun­gen ver­standen, die dem Ver­mö­gensver­wal­ter gestützt auf eine entsprechende Vere­in­barung mit der Depotbank aus vere­in­nahmten Gebühren zufliessen. Diese fall­en im Zusam­men­hang mit der…

FINMA: Schutz der Einleger bei Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften

Die FINMA hat ihr Rund­schreiben 2008/3 “Pub­likum­sein­la­gen bei Nicht­banken” an die Änderung von Art. 3a Bst. d BankV angepasst.  Genossen­schaften, Vere­ine und Stiftun­gen dür­fen nur noch Ein­la­gen annehmen, wenn sie diese für den gemein­schaftlichen Zweck der Organ­i­sa­tion ver­wen­den. Zur klar­eren Abgren­zung zu ein­er Banktätigkeit ist zudem neu eine Min­dest­laufzeit von sechs Monat­en vorgeschrieben.  Betrof­fene Organ­i­sa­tio­nen müssen Ein­la­gen, die neu unter…

WEKO eröffnet Untersuchung gegen Banken

…mit­tels Absprache über die Dif­ferenz zwis­chen den Ankaufs- und Verkauf­skursen (sog. Spreads) zu mark­tunüblichen Kon­di­tio­nen an Kun­den verkauft wor­den sein. Neben Cred­it Suisse und UBS sind auch zahlre­iche weit­ere Gross­banken von der Unter­suchung betrof­fen, darunter etwa die Deutsche Bank, HSBC, JP Mor­gan Chase, Cit­i­group oder Société Générale. Die Unter­suchung des Sekre­tari­ates der WEKO soll auch klären, inwiefern sich die möglichen Absprachen…