2C_276/2016: Amtshilfe in Steuersachen an die Niederlande bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung erlaubt
…von Informationen über all jene UBS-Kunden ersucht, welche (i.) gemäss Bankakten über eine Domiziladresse in den Niederlanden verfügten und (ii.) der schriftlichen Aufforderung der UBS, einen genügenden Nachweis der Steuerkonformität zu erbringen, nicht nachgekommen waren (s. früheren Swissblawg-Beitrag). Das Amtshilfegesuch enthielt keine Namensangaben zu den betreffenden Personen. Der niederländischen Steuerbehörde ging es vorliegend um folgende Informationen über jede der betroffenen…