5A_360/2010: Prüfung des Arrestvollzugs mit voller Kognition; Notwendigkeit der Immunität einer internationalen Organisation (amtl. Publ.)
…nach Art. 4 Abs. 1 des Abkommens mit der BIZ zur Regelung der rechtlichen Stellung der BIZ (Sitzabkommen) Befreiung “von jeglicher Gerichtsbarkeit”. Nach Abs. 4 können der Bank anvertraute Werte und Ansprüche gegen die Bank […] nicht mit Vollstreckungsmassnahmen belegt werden […]”. Da die BIZ der Verarrestierung nicht zugestimmt hatte, durfte der Arrestrichter die Beschlagnahme der Guthaben nicht befehlen, und…