4A_525/2011: Anlageberatungsvertrag, Emittentenrisiko, Lehman Brothers
Im Entscheid 4A_525/2011 hatte sich das Bundesgericht mit diversen Fragen zu den Pflichten der Bank im Rahmen eines Anlageberatungsverhältnisses zu äussern. Gegenstand der Streitigkeit waren Verluste im Zusammenhang mit einem strukturierten Produkt, das von Lehman Brothers emittiert worden war. Die Bankkundin warf ihrer Hausbank (Credit Suisse) vor, ihrer börsengesetzlichen und vertraglichen Aufklärungs- und Informationspflicht bzw. ihrer Warnpflicht nicht nachgekommen zu sein.…