Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation zum Fall Tinner
In ihrem Bericht zum Fall Tinner spricht die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte zuhanden des Bundesrats folgende Empfehlungen bzw. Aufforderungen aus: “Empfehlung 1: […] dafür zu sorgen, dass der Eidgenössische Untersuchungsrichter für die Voruntersuchung im Fall Tinner die ihm gesetzlich zustehende gerichtspolizeiliche Unterstützung erhält; Empfehlung 2: […] ihr ein Konzept vorzulegen, wie die Delegation in Zukunft rechtzeitig über geheime Bundesratsbeschlüsse 5061 informiert…