8C_158/2007: Unfallversicherer im Obligatorium von Gerichtskosten nicht befreit (amtl. Publ.)
Wenn jemand aus ca. 60 cm Höhe von der Ladefläche eines Elektromobils springt und anschliessend an Schmerzen und einer Schwellung des linken Fusses leidet, ist dies als äusseres Ereignis, d.h. als ein ausserhalb des Körpers liegender, objektiv feststellbarer, sinnfälliger, eben unfallähnlicher Vorfall zu beurteilen. Das gilt auch bei einer vorbestehenden beidseitigne Faciitis plantaris (Fersensporn), denn es genügt, wenn das unfallähnliche…