9C_522/2013/9C_523/2013: “erhebliche Unterstützung” i.S.v. BVG 20a I lit. a i.d.R. nach mindestens 2‑jähriger Dauer (amtl. Publ.)
Gegenstand der vorliegenden Verfahren bildete die Auslegung eines Stiftungsreglements einer Vorsorgeeinrichtung mit Bezug auf die Frage, wann eine Unterstützung in erheblichem Masse vorliegt, die Anspruch auf die Todesfallkapitalien verleiht. Zur Auslegung prüft das BGer das gleichlautende Tatbestandselement von BVG 20a I lit. a. Es hält zunächst fest, dass die Erheblichkeit auch eine zeitliche Komponente aufweist. Zur Konkretisierung der zeitlichen Komponente…