1C_428/2009: Konkordat über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit ist verfassungsmässig (amtl. Publ.)
…BGG 82 b — insgesamt gegen verfassungsmässige Rechte verstosse und auch nicht nicht verfassungskonform angewendet werden könne. Das BGer weist die Beschwerde ab. Zunächst haben die Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam keinen strafrechtlichen Charakter, sondern polizeiliche Natur, so dass kantonale Legiferierung insoweit den Vorrang des Bundesrechts nicht verletzt. Da mit diesen Massnahmen kein strafrechtlicher Vorwurf verbunden ist, ist auch die Unschuldsvermutung gewahrt.…