5A_686/2013: Art. 41 Abs. 1bis SchKG, Verhältnis zwischen Schuldbriefforderung und Grundforderung in der Betreibung (amtl. Publ.)
…Schuld durch ein Pfand gesichert, so wird grundsätzlich eine Betreibung auf Pfandverwertung durchgeführt (Art. 41 Abs. 1 SchKG). Der Schuldner kann jedoch hierauf verzichten und dem Gläubiger erlauben, direkt eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs einzuleiten; Art. 41 Abs. 1bis SchKG ist dispositiv (E. 5.1.4.). Eine solche Vereinbarung können die Parteien auch bei der fiduziarischen Übertragung (Sicherungsübereignung) eines Schuldbriefs…