4A_136/2011: Nichtigkeit der ungenügend begründeten Einführung des Akontosystems für Nebenkosten (amtl. Publ.)
Das BGer hatte bereits in BGE 121 III 460 entschieden, dass das Abrechnungssystem der Nebenkosten (vgl VMWG 4: effektiv mit Akontobeträgen [Abs. 1] oder pauschal [Abs. 2]) vom Vermieter während laufendem Vertrag geändert werden kann. Dem Mieter stehen aber die Anfechtungsmöglichkeiten offen, und dieser Wechsel muss als einseitige Vertragsänderung auf dem amtlichen Formular (VMWG 19) erklärt und begründet werden. Die…