4A_449/2021: Erfüllungsort gem. Art. 5 Ziff. 1 lit. b LugÜ (amtl. Publ.)
In diesem Urteil klärte das Bundesgericht, dass bei einer Pflicht der Verkäuferin, die Ware zur Lieferung bereitzustellen, als Lieferort i.S.v. Art. 5 Ziff. 1 lit. b LugÜ jener Ort gelte, an dem die Ware zur Verfügung gestellt werde. Dabei sei irrelevant, wer die Ware abhole. Hintergrund dieses Urteils war eine Beschwerdeführerin mit Sitz in den Niederlanden, die Fahrradzubehör bei der…