4A_232/2019: Ungewöhnlichkeitsregel und Allgemeine Versicherungsbedingungen (Ungewöhnlichkeit verneint)
…Entscheid der Vorinstanz. Vor Bundesgericht monierte der Versicherte u.a., Art. 4 Abs. 2 lit. c AVB umfasse die krankheitsbedingte unverschuldete Untersuchungshaft nicht; wenn doch, sei sie ungewöhnlich und in Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel nichtig. In einem ersten Schritt rief das Bundesgericht allgemeine Auslegungsprinzipien in Erinnerung (E. 2.1 und 2.2): Die allgemeinen Bedingungen eines Versicherungsvertrags werden nach den gleichen Grundsätzen ausgelegt wie andere Vertragsbestimmungen…