4A_471/2010: Architekt als Totalunternehmer; Vergabe der Arbeiten im eigenen Namen
Das BGer hatte einen Vertrag zwischen einem Architekten und einem Generalunternehmer zu qualifizieren. Die Bauarbeiten liess der Architekt durch den Generalunternehmer und einen Ingenieur ausführen; gegenüber dem Bauherrn trat allein er auf. Später entstand Streit zwischen dem Architekten und dem Generalunternehmer. Strittig war die Frage, ob der Generalunternehmer für offene Forderungen den Architekten oder den Bauherrn einzuklagen hatte. Das BGer unterscheidet…