Botschaft betr. Privatbestechung: Verfolgung von Amts wegen; Ausdehnung des Anwendungsbereichs
…Bekämpfung der Korruption zu verbessern. Handlungsbedarf sieht der Bundesrat u.a., weil die im UWG geregelte Privatbestechung ausserhalb einer “klassischen Konkurrenzsituation” nicht strafbar sei: Zum einen ist die Schweizer Wirtschaft stark auf internationalen Märkten engagiert, deren Korruptionsbekämpfungsstandards bisweilen mangelhaft sind. Zum anderen haben in der Schweiz zahlreiche internationale Sportverbände ihren Sitz, die oft Drehscheibe grosser wirtschaftlicher und finanzieller Interessen sind und deren…