4A_316/2007: Unterscheidung Bürgschaft/Schuldübernahme
Das BGer schützt hier die Auslegung einer Vereinbarung durch die Vorinstanz, wonach in einem (unklar formulierten) Aufnahmegesuch für ein Pflegeheim, das auch durch den Sohn des Pfleglings unterzeichnet wurde, mangels eines ausreichenden Eigeninteresses des Sohns keine Schuldübernahme, sondern eine (formnichtige) Bürgschaft liegt. Im Aufnahmegesuch unterzeichnete der Vater ein Formular u.a. mit folgendem Text: “D. Unterzeichnete haftet für die gesamten Kosten gemäss…