4A_328/2015: Streitigkeiten über Datenlieferungen an das DOJ sind nicht vermögensrechtlicher Natur
Das BGer hatte im vorliegenden Verfahren zu entscheiden, ob der Anspruch, die Datenlieferung durch eine Bank an das US-amerikanische Department of Justice (DOJ) sei zu unterlassen, vermögensrechtlicher Natur ist. Der Kläger, ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank, hatte den Streitwert des Anspruchs auf rund CHF 10’000 beziffert, entsprechend einem Monatslohn. Die Bank hatte sich damit einverstanden erklärt. … weiterlesen