RR.2009.329: Haftentlassung Polanskis
Die Beschwerde von Roman Polanski gegen seine Auslieferungshaft wurde gestern vom Bundesstrafgericht mit Entscheid (RR.2009.329) vom 24. November 2009 gutgeheissen. Der seit dem 26. September 2009 inhaftierte Regisseur soll gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken in bar sowie die Hinterlegung seiner Ausweispapiere und einem Hausarrest unter Electronic Monitoring entlassen werden. Auch wenn elektronische Fussfesseln … weiterlesen